Mit der Einreichung des Gesuches ist eine Einschreibegebühr von CHF 300 zu leisten (Vergütung auf Konto IBAN Nr. CH42 0078 1011 0024 1650 8 bei der St. Galler Kantonalbank). Diese wird den Gesuchsprüfungsgebühren angerechnet.
Die Gesuchsprüfungsgebühr beträgt:
- bei einer Bürgschaftssumme bis CHF 500’000 (min. CHF 500, max. CHF 2’500) → 1.0%
- bei einer Bürgschaftssumme von CHF 500’001 bis CHF 1 Mio. (max. CHF 3’500) → 0.5%
Dieser Tarif findet auch bei Erhöhung der Bürgschaftssumme Anwendung. Wird das Gesuch nach erfolgter Prüfung vom Gesuchsteller zurückgezogen, ist die Gesuchsprüfungsgebühr gleichwohl fällig.
- Änderungen einer Bürgschaft oder ausserordentliche Tätigkeiten werden nach Aufwand verrechnet (CHF 150 / Stunde).
- Bei Ablehnung des Gesuches durch die BG OST-SÜD werden keine Gesuchsprüfungsgebühren verrechnet.
- Die Risikoprämie der Bürgschaft beträgt 1.25% p.a. der Bürgschaftssumme per Stichtag 31.03.
- Pro Bürgschaft wird eine Dossierführungsgebühr von CHF 200 erhoben (jährliche Pauschale).
Gibt es Fragen, welche da nicht beantwortet wurden? Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon (+41 71 242 00 60). Wir sind jederzeit gerne für Sie da.