Mit der Einreichung des Gesuches ist eine Einschreibegebühr von CHF 300 zu leisten. Diese wird von den Gesuchsprüfungsgebühren abgezogen.
Die Gesuchsprüfungsgebühr beträgt:
– 1 % von CHF 0 – 500'000 Bürgschaft (min. CHF 500, max. CHF 2’500)
– 0.5 % von CHF 500’001 – 1 Mio. Bürgschaft (max. CHF 3’500)
Bei Erhöhung einer Bürgschaft werden folgende Gebühren verrechnet:
– 0.25 % des Erhöhungsbetrages (min. CHF 400, max. CHF 1’000)
- Änderungen einer Bürgschaft oder ausserordentliche Tätigkeiten werden nach Aufwand verrechnet
- Bei Ablehnung des Gesuches durch die BG OST-SÜD werden keine Gesuchsprüfungsgebühren verrechnet.
- Bei erfolgter Prüfung und nachträglichem Rückzug des Gesuches durch den Gesuchsteller werden CHF 500 in Rechnung gestellt.
- Die Risikoprämie beträgt 1.25 % p.a. der Bürgschaftssumme (Stichtag 31.03.)
- Pro Bürgschaft wird eine Dossierführungsgebühr von CHF 250 p.a. in Rechnung gestellt. Ist der Bürgschaftsbetrag kleiner als CHF 100‘000 beträgt die Gebühr CHF 125 p.a.
Gibt es Fragen, welche da nicht beantwortet wurden? Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon (+41 71 242 00 60). Wir sind jederzeit gerne für Sie da.