- Mit der Einreichung des Gesuches ist eine Einschreibegebühr von CHF 300 zu leisten (Vergütung auf Konto IBAN Nr. CH42 0078 1011 0024 1650 8 bei der St. Galler
Kantonalbank). Diese wird den Gesuchsprüfungsgebühren angerechnet.
- Die Gesuchsprüfungsgebühr beträgt
o bei einer Bürgschaftssumme bis CHF 500’000 1.0%
(min. CHF 500, max. CHF 2’500)
o bei einer Bürgschaftssumme von CHF 500’001 bis CHF 1 Mio. 0.5%
(max. CHF 3’500)
Dieser Tarif findet auch bei Erhöhung der Bürgschaftssumme Anwendung. Wird das Gesuch nach erfolgter Prüfung vom Gesuchsteller zurückgezogen, ist die
Gesuchsprüfungsgebühr gleichwohl fällig.
- Änderungen einer Bürgschaft oder ausserordentliche Tätigkeiten werden nach Aufwand verrechnet (CHF 150 / Stunde).
- Bei Ablehnung des Gesuches durch die BG OST-SÜD werden keine Gesuchsprüfungsgebühren verrechnet.
- Die Risikoprämie beträgt 1.25% p.a. der Bürgschaftssumme (Stichtag 31.03.)
- Pro Bürgschaft wird eine Dossierführungsgebühr von CHF 250 p.a. in Rechnung gestellt. Ist der bewilligte Bürgschaftsbetrag gleich oder kleiner als CHF 100‘000
beträgt die Gebühr CHF 125 p.a.
Gibt es Fragen, welche da nicht beantwortet wurden? Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon (+41 71 242 00 60). Wir sind jederzeit gerne für Sie da.