Häufige Fragen

FAQ – keine Frage ohne Antwort

Die BG OST-SÜD ist eine der vier vom Bund anerkannten Bürgschaftsgenossenschaften. Die Genossenschafter:innen setzen sich zusammen aus natürlichen und juristischen Personen, Berufs- und Gewerbeverbänden sowie Kantonen. Die BG OST-SÜD ist eine nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführte gemeinnützige Organisation, die keinen Erwerbszweck verfolgt.

Die BG OST-SÜD fördert seit 1933 leistungs- und entwicklungsfähige KMU durch die Gewährung von Bürgschaften bis CHF 1 Million mit dem Ziel, diesen die Aufnahme von Bankkrediten zu erleichtern.

Leistungs- und entwicklungsfähige kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Bürgschaftsnehmer können Privatpersonen (für KMU-Zwecke), Personengesellschaften oder juristische Personen sein.

Die BG OST-SÜD unterstützt KMU aller Branchen bei

  • Nachfolgeregelungen / Unternehmenskäufen
  • Betriebsliegenschaftserwerb / -investitionen
  • Liquiditätssicherstellung
  • Investitionen in mobile Sachanlagen
  • Wachstum
  • Unternehmensgründungen / Verselbständigungsprojekten / Start-ups
  • Nachhaltige Sanierungen

Die positive Kreditwürdigkeit sowie -fähigkeit wird von der Unternehmung und deren Exponenten vorausgesetzt.

Die BG OST-SÜD prüft auch Bürgschaften bei Unternehmen, die sich noch in der Start-up-Phase befinden. Vom finanziellen Standpunkt her ist wichtig zu wissen, dass die Bürgschaft keinen Eigenmittel-/Investorencharakter hat und die Fremdmittel deswegen kein Risikokapital darstellen. Für die durch das Unternehmen gewählte Strategie und das daraus zu erwartende operative Szenario muss unter anderem sowohl eine durchgehend ausreichende Eigenkapitalisierung als auch eine durchgehend ausreichende Liquidität (inkl. der beantragten Finanzierung bzw. Verbürgung) sichergestellt sein. Die Einschätzung bezüglich der Möglichkeit einer Fremdfinanzierung bzw. Verbürgung hängt selbstverständlich von weiteren Faktoren ab.

Die BG OST-SÜD agiert generell branchenunabhängig. Eine Verbürgung darf einzig nicht vorgenommen werden, wenn das KMU anderweitige Unterstützung des Bundes erhält (Doppelsubventionierungsverbot).

Auf der Seite «Alles zur Bürgschaft» beschreibt die Erwartungshaltung anschaulich. Ein KMU muss generell über gewisse Eigenmittel schon verfügen bzw. solche mitbringen können. Bezüglich der Fremdfinanzierungsstruktur legt die BG OST-SÜD unter anderem auch Wert auf eine Risikosymmetrie zwischen der Bürgschaftsgenossenschaft und der Bank.

Eine Bürgschaft kann für eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren ausgelegt werden. Die Laufzeit der Bürgschaft wird aber der Laufzeit des Bankkredites angepasst. Die Bürgschaft reduziert sich jeweils konstant über die Laufzeit. Eine permanente Aufrechterhaltung des Bürgschaftsbetrages ist nicht möglich.

Hierbei wird zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften differenziert.

Kapitalgesellschaften: Todesfallrisikopolice, Rückbürgschaft und/oder Grundpfandtitel bei vorhandener Betriebsliegenschaft bzw. bei Verbürgung einer Hypothek

Personengesellschaft: Todesfallrisikopolice und Grundpfandtitel bei Verbürgung einer Hypothek

Nein – die BG OST-SÜD vergibt ausschliesslich Bürgschaften zugunsten von Bankkrediten.

Was kostet mich eine Bürgschaft?

Mit der Einreichung des Gesuches ist eine Einschreibegebühr von CHF 300 zu leisten. Diese wird von den Gesuchsprüfungsgebühren abgezogen.

Die Gesuchsprüfungsgebühr beträgt:

– 1 % von CHF 0 – 500'000 Bürgschaft (min. CHF 500, max. CHF 2’500)
– 0.5 % von CHF 500’001 – 1 Mio. Bürgschaft (max. CHF 3’500)

Bei Erhöhung einer Bürgschaft werden folgende Gebühren verrechnet:

– 0.25 % des Erhöhungsbetrages (min. CHF 400, max. CHF 1’000)

  • Änderungen einer Bürgschaft oder ausserordentliche Tätigkeiten werden nach Aufwand verrechnet
  • Bei Ablehnung des Gesuches durch die BG OST-SÜD werden keine Gesuchsprüfungsgebühren verrechnet.
  • Bei erfolgter Prüfung und nachträglichem Rückzug des Gesuches durch den Gesuchsteller werden CHF 500 in Rechnung gestellt.
  • Die Risikoprämie beträgt 1.25 % p.a. der Bürgschaftssumme (Stichtag 31.03.)
  • Pro Bürgschaft wird eine Dossierführungsgebühr von CHF 250 p.a. in Rechnung gestellt. Ist der Bürgschaftsbetrag kleiner als CHF 100‘000 beträgt die Gebühr CHF 125 p.a.

Gibt es Fragen, welche da nicht beantwortet wurden? Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon (+41 71 242 00 60). Wir sind jederzeit gerne für Sie da.